Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 legt ein elektronisches Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel an, das detaillierte Produktdaten enthält und innerhalb von zwei Monaten nach Änderungen veröffentlicht werden muss.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/24/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.01.2006
- Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen muss ein zentrales Arzneispezialitätenregister führen, in das jede Zulassung, Registrierung, Genehmigung für Parallelimporte, Änderung und Aufhebung eingetragen wird.
- Für jede Eintragung sind detaillierte Informationen wie Zulassungs‑ bzw. Registrierungsnummer, Name des Medikaments, Inhaber, Packungsgröße, Rezeptpflicht und Hersteller anzugeben.
- Alle Eintragungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Monate nach Rechtswirksamkeit, auf der Homepage des BMSG veröffentlicht werden.
- Jedem Arzneimittel wird eine eindeutige Zulassungsnummer zugewiesen, wobei verschiedene Nummernbereiche unterschiedliche Produktkategorien (z. B. biogen, homöopathisch) kennzeichnen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.