21. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 – Abschaffung aller Schutzzonen
Verordnung vom 31.05.2006Zusammenfassung
Die 21. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 entfernt alle festgelegten Schutz‑ und Überwachungszonen und tritt am 01.06.2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierseuchen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2006
- Die Verordnung ersetzt die Anhänge A, B und C der ursprünglichen Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung durch neue Anhänge, in denen für alle genannten Zonen „Keine Zonen“ angegeben sind.
- Damit entfällt die Festlegung von Schutzzonen innerhalb Österreichs sowie Überwachungszonen um österreichische und ausländische Schutzzonen.
- Die rechtliche Grundlage ist das Tierseuchengesetz (§ 1 Abs 5‑6, §§ 2, 2c) und die bereits bestehende Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung von 2006.
- Die Verordnung tritt am 01.06.2006 in Kraft (nach Ablauf des 31.05.2006).
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