Zusammenfassung
Die Verordnung 214/2006 legt fest, dass der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft die Anerkennung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse sowie die Genehmigung der zugehörigen Programme nach EU‑Recht übernimmt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/6/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zuständig für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen nach EU‑Verordnung 1432/2003 sowie für die Genehmigung der operationellen Programme und die Festlegung der maximalen Höhe des Betriebsfonds nach EU‑Verordnung 1433/2003.
- Die gesetzliche Grundlage für die Änderung findet sich in den §§ 96 Abs. 1, 99 Abs. 1 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985, die dem Minister die Befugnis zur Erteilung solcher Regelungen geben.
- Die aktuelle Verordnung über Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse (BGBl. II Nr. 70/2004) wird mit dieser Änderung an die EU‑Vorgaben angepasst.
- Durch die reine Zuständigkeitszuweisung entstehen keine neuen Pflichten für die Erzeuger, sondern lediglich ein klarerer Verwaltungsweg, was insbesondere kleineren Betrieben die Teilnahme erleichtern kann.
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