Zusammenfassung
Die Verordnung 219/2006 ergänzt die Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Sie definiert neue Prüfungsgebiete wie Übungsfirma und Projektarbeit, erweitert Klausurprüfungen um Deutsch, Rechnungswesen, Küche und Service und legt den Inkrafttreten am 6. Juni 2006 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/6/2006XXII
Bildung
Schwerpunkte
- Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ wird definiert und umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Kommunikation und Übungsfirma“.
- Das Prüfungsgebiet „Projektarbeit“ wird genauer beschrieben und schließt mehrere Pflichtgegenstände wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Projektmanagement ein.
- Die Klausurprüfung wird in vier Teile gegliedert: eine dreistündige Deutschklausur, eine dreistündige Rechnungswesen‑Klausur, eine fünfstündige praktische Küchen‑Klausur und eine dreieinhalbstündige praktische Service‑Klausur.
- Die Klausurprüfung wird erweitert: fünfstündige Deutsch‑ und Rechnungswesen‑Klausuren, eine wahlweise fünfstündige Englisch‑ oder Zweite‑lebende‑Fremdsprache‑Klausur sowie eine neunzehnstündige Projekt‑Klausur, die aus ökologischen und ökonomischen Teilbereichen gewählt werden muss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.