Zusammenfassung
Die Verordnung 228/2006 ändert die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung, streicht zwei veraltete Substanzbezeichnungen und fügt neue Grenzwerte für mehrere Substanzen ein.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/14/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Diacetylmorphin, Heroin 5,0“ wird aus Anhang I gestrichen.
- Die Bezeichnung „2C‑B 1,0“ wird aus Anhang IV gestrichen.
- Zwischen den bestehenden Einträgen „Cathinon 4,0“ und „DET 3,0“ im Anhang V werden die Substanzen 2C‑B, 2C‑I, 2C‑T‑2 und 2C‑T‑7 mit jeweils einem Grenzwert von 12,0 eingefügt.
- Nach dem Eintrag „TMA 30,0“ im Anhang V wird die neue Substanz „TMA‑2“ mit einem Grenzwert von 18,0 eingefügt.
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