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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten
Verordnung vom 21.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/21/2006XXII
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Name "Donau‑Universität Krems" wird zu "Universität für Weiterbildung Krems" geändert.
  • Alle Universitäten müssen zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) innerhalb von zwei Wochen Personal‑ und Statistikdaten an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister übermitteln.
  • Der Jahresabschluss muss an Statistik Österreich übermittelt werden, um Personal‑ und Finanzaufwand zu ermitteln.
  • Die gemeldeten Rohdaten werden als Grundlage für die statistischen Auswertungen in den Universitätsberichten (Wissensbilanz, Leistungsbericht) verwendet.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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