Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/21/2006XXII
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Name "Donau‑Universität Krems" wird zu "Universität für Weiterbildung Krems" geändert.
- Alle Universitäten müssen zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) innerhalb von zwei Wochen Personal‑ und Statistikdaten an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister übermitteln.
- Der Jahresabschluss muss an Statistik Österreich übermittelt werden, um Personal‑ und Finanzaufwand zu ermitteln.
- Die gemeldeten Rohdaten werden als Grundlage für die statistischen Auswertungen in den Universitätsberichten (Wissensbilanz, Leistungsbericht) verwendet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.