Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2006 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen zu festgelegten Zeiten fest, wobei zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige und sicherheitsrelevante Transporte gelten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/22/2006XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein generelles Fahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 2. September von 9 Uhr bis 15 Uhr auf den Autobahnen A 12 (Kufstein‑Imst) und A 13 (Staatsgrenze‑Innsbruck‑Süd).
- Zusätzlich gilt ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 9. September von 8 Uhr bis 15 Uhr auf den Bundesstraßen B 178 (Lofer‑Wörgl), B 320 (ab km 4,500), B 177, B 179 (Nassereith‑Biberwier), B 181 und B 317.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von lebendem Schlacht‑ oder Stechvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln, Druckwerken, Getränken, Tankstellenlieferungen, Gastronomie, Veranstaltungen, Reparatur von Kühlanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinische Versorgung sowie Einsätze von Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Kläranlagen, Bau‑ und Bahnbau.
- Fahrten im kombinierten Schiene‑Straße‑Verkehr sind erlaubt, wenn ein vollständig ausgefüllter CIM/UIRR‑Vertrag mitgeführt wird, der den Transport per Bahn nachweist.
Dokumente (PDFs)
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