Zusammenfassung
Die Verordnung vereinigt das Kunsthistorische Museum, das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum zu einer staatlichen wissenschaftlichen Anstalt und regelt deren Aufgaben, Leitung und Organisation.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/28/2006XXII
Kulturpolitik
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Das Kunsthistorische Museum, das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum werden zu einer einzigen wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts zusammengefasst.
- Die zentrale Zielsetzung aller drei Museen ist die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und die Verwaltung des Sammlungsgutes.
- Der Aufgaben‑Katalog umfasst die Sammlungspflege, Forschung, internationale Zusammenarbeit, Ausstellungen, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie die wirtschaftliche Selbstständigkeit.
- Die Leitung erfolgt durch zwei Geschäftsführer (wissenschaftlich und kaufmännisch); das Kuratorium, vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt, überwacht das Budget.
Dokumente (PDFs)
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