Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Zulassungs‑ und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer ein, legt detaillierte Antragsanforderungen fest und regelt die Führung eines öffentlichen Verzeichnisses.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006
- Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittelunternehmer, die nach Art. 10 Abs. 1 der EU‑Verordnung 183/2005 tätig sind.
- Der Zulassungsantrag muss detaillierte Angaben zu Unternehmen, verantwortlichen Personen, Betriebsabläufen und Hygienemaßnahmen enthalten.
- Einführung einer Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer, die Futtermittel herstellen, lagern, transportieren oder in Verkehr bringen.
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Futtermittel erzeugen oder an Nutztiere verfüttern, müssen sich beim Landeshauptmann registrieren; private Eigenproduktion ist ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
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