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Änderung des Fahrverbotskalenders 2006 – Streichung von § 1 Z 2 lit. f
Verordnung vom 29.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2006 streicht den Buchstaben f der Zeile 2 im Paragraphen 1 des Fahrverbotskalenders 2006 und damit eine bisherige Ausnahme‑Klausel für Lastkraftfahrzeuge.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die bisherige Ausnahme‑Klausel (Lit. f) im Fahrverbotskalender wird vollständig gestrichen.
  • Durch die Streichung entsteht ein klareres Regelwerk für das Fahrverbot von Lastkraftfahrzeugen.
  • Die Änderung gilt für das gesamte Jahr 2006 und betrifft alle betroffenen Straßen, die im Fahrverbotskalender aufgeführt sind.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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