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Ergänzung von Asbest‑Schutzregelungen in GKV 2006 und BauV
Verordnung vom 29.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 2006 ergänzt die Grenzwerte‑ und Bauarbeiterschutzverordnungen um einen eigenen Asbest‑Abschnitt, erweitert Meldungs‑ und Messpflichten und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2006 fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/29/2006XXII
Umwelt
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer vierter Abschnitt wird eingeführt, der spezielle Schutz- und Meldepflichten für Arbeiten mit Asbest festlegt.
  • Zusätzliche Vorgaben für Messungen, Information, Unterweisung und Maßnahmen zur Minimierung der Asbestexposition werden festgeschrieben.
  • Ein fünfter Abschnitt regelt Grenzwert‑Vergleichs‑, Kontroll‑ sowie kontinuierliche und mobile Messungen, um die Einhaltung von Grenzwerten zu prüfen.
  • Ein sechster Abschnitt enthält Übergangs‑ und Schlussbestimmungen, die ein Jahr nach Inkrafttreten gelten, um Betrieben Zeit für die Umsetzung zu geben.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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