Zusammenfassung
Die 252. Verordnung von 2006 legt neue Gerichtsgebühren fest, die an den Verbraucherpreisindex von April 2006 angepasst wurden. Alle betroffenen Gebühren werden erhöht und gelten ab dem 1. August 2006.Bundesministerium für Justiz7/4/2006XXII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2006
- Die Grundgebühr für Verfahren nach § 16 Abs. 1 wird von 630 Euro auf 694 Euro erhöht.
- Die Höchstgebühr nach § 17 steigt von 1 060 Euro auf 1 167 Euro, und die weitere Gebühr von 5 300 Euro auf 5 835 Euro.
- In Tarifpost 1 werden mehrere Gebühren von 17 Euro bis 5 415 Euro auf jeweils höhere Beträge zwischen 19 Euro und 5 962 Euro angepasst.
- Tarifpost 2 enthält Erhöhungen von 14 Euro bis 7 964 Euro, z. B. von 14 Euro auf 15 Euro und von 2 219 Euro auf 2 443 Euro.
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