Zusammenfassung
Die Verordnung 259/2006 ändert die Keramik‑Verordnung: Formulierungen werden gestrichen, eine verpflichtende Erklärung und Dokumentationspflicht für keramische Gebrauchsgegenstände wird eingeführt, Übergangsfristen gesetzt und EU‑Richtlinien umgesetzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/12/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.07.2006
- Die Formulierung „und Verzehrprodukten“ wird aus § 1 gestrichen.
- Die Formulierung „oder Verzehrprodukte“ wird aus § 2 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage entfernt.
- Für keramische Gebrauchsgegenstände, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, muss eine schriftliche Erklärung des Herstellers über die Einhaltung der Vorschriften beigefügt werden.
- Auf Anfrage muss der Hersteller bzw. Importeur eine Dokumentation über die Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Cadmium vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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