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Änderung der Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt (2006)
Verordnung vom 21.07.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2006 ändert die Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt: Sie erweitert den Anwendungsbereich auf größere österreichische Schiffe, korrigiert einen Verweisfehler und führt neue Pflichten für Kapitäne und Reeder ein, insbesondere bei Gefahrgut.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/21/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für österreichische Seeschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 300, die Häfen eines EU‑Mitgliedstaates anlaufen oder verlassen.
  • Ein fehlerhafter Verweis auf Anhang III Z 3 wird korrigiert; künftig ist auf Anhang I Z 3 zu verweisen.
  • Der Kapitän darf gefährliche oder umweltschädliche Güter nur an Bord nehmen, wenn er vom Verlader eine Erklärung erhalten hat, die alle in Anhang I Z 2 geforderten Informationen enthält.
  • Die in den Absätzen 1‑3 festgelegten Pflichten des Kapitäns gelten unabhängig von der Größe des Schiffes.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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