Zusammenfassung
Die Verordnung 275/2006 ändert die Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt: Sie erweitert den Anwendungsbereich auf größere österreichische Schiffe, korrigiert einen Verweisfehler und führt neue Pflichten für Kapitäne und Reeder ein, insbesondere bei Gefahrgut.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/21/2006XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für österreichische Seeschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 300, die Häfen eines EU‑Mitgliedstaates anlaufen oder verlassen.
- Ein fehlerhafter Verweis auf Anhang III Z 3 wird korrigiert; künftig ist auf Anhang I Z 3 zu verweisen.
- Der Kapitän darf gefährliche oder umweltschädliche Güter nur an Bord nehmen, wenn er vom Verlader eine Erklärung erhalten hat, die alle in Anhang I Z 2 geforderten Informationen enthält.
- Die in den Absätzen 1‑3 festgelegten Pflichten des Kapitäns gelten unabhängig von der Größe des Schiffes.
Dokumente (PDFs)
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