Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das im Lageplan A5/1‑02 ersichtliche Gelände in sieben Gemeinden zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den Bau eines Abschnitts der A5 Nord‑Autobahn zu sichern.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/8/2006XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 14 Abs. 1 BStG 1971, der die Möglichkeit zur Ausweisung von Planungsgebieten vorsieht.
- Das im Lageplan A5/1‑02 ersichtliche Gelände in den genannten Gemeinden wird zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
- Durch die Ausweisung soll der Bau eines Abschnitts der A5 Nord‑Autobahn gesichert und planungsrechtlich abgesichert werden.
- Der Lageplan ist bei den betroffenen Gemeinden, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht hinterlegt.
Dokumente (PDFs)
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