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Änderung der Tierschutz‑Schlachtverordnung – neue Vorgaben für Fischschlachtung
Verordnung vom 27.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für verschiedene Fischarten neue Temperatur‑, pH‑ und Sauerstoff‑Grenzwerte sowie Höchstbesatzdichten und Mindest‑Hälterungszeiten fest.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für fünf Fischarten neue Temperatur‑, pH‑ und Sauerstoff‑Grenzwerte sowie Höchstbesatzdichten und Mindest‑Hälterungszeiten fest.
  • Für Forellen gelten: Temperatur 5‑11 °C, pH‑Wert 6,5‑8, Mindest‑O₂‑Gehalt 6‑7 mg/l, Hälterungsdauer 10 Tage, Besatzdichte max. 50 kg/1000 l.
  • Für Karpfen, Welse und Hechte gelten: Temperatur 10‑15 °C, pH‑Wert 6,5‑8,5, Mindest‑O₂‑Gehalt 5 mg/l, Hälterungsdauer 4 Wochen, Besatzdichte max. 200 kg (Karpfen/Welse) bzw. 50 kg (Hechte) pro 1000 l.
  • Für Aale gelten dieselben Temperatur‑ und pH‑Werte wie bei Karpfen, jedoch mit zusätzlicher Pflicht, Zu‑ und Ablauf des Wasserbehälters zu sichern und die Anlage abzudunkeln.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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