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HR‑Aufwandersatzverordnung 2006 – Pauschale Aufwandsentschädigung für Hochschulratsmitglieder
Verordnung vom 21.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen von 700 € für den Vorsitzenden und 350 € für andere Hochschulratsmitglieder fest sowie Reisekostenerstattungen nach Gebührenstufe 3. Sie gilt vom 1. April 2006 bis zum 30. September 2008.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/21/2006XXII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 12 Abs. 11 Hochschulgesetz 2005 und legt die Pauschalbeträge für den Aufwandersatz fest.
  • Der Vorsitzende des Hochschulrats erhält monatlich 700 € als Aufwandersatz.
  • Alle übrigen Mitglieder des Hochschulrats erhalten monatlich 350 € als Aufwandersatz.
  • Mitglieder erhalten zusätzlich Ersatz für Reisekosten nach Gebührenstufe 3, wenn sie an Sitzungen teilnehmen.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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