<!--[0-->Limit‑Verordnung 2006/07 – Höchstbeträge für kostenlose Schulbücher<!--]-->
Limit‑Verordnung 2006/07 – Höchstbeträge für kostenlose Schulbücher
Verordnung vom 21.08.2006

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2006/07 legt für das Schuljahr 2006/07 Höchstbeträge pro Schüler fest, die Schulen für kostenlose Schulbücher ausgeben dürfen, und enthält Sonderregelungen für zweisprachige Schulen, Sprachheilkurs‑Teilnehmer und sehgeschädigte Lernende.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/21/2006XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede Schulform ein maximales Ausgabenlimit pro Schüler fest, das für die Bereitstellung von Schulbüchern gilt.
  • Schulen dürfen bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge für Unterrichtsmittel eigener Wahl ausgeben, solange die Gesamtausgaben das Limit nicht überschreiten.
  • Für Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher in der Zweitsprache im gleichen Umfang wie für deutschsprachige Klassen beschafft werden.
  • Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache bzw. muttersprachlichem Unterricht erhalten zusätzlich bis zu 14,67 € pro Schüler für Deutsch‑Lehrplan‑Zusatztitel; zudem darf jedem Schüler ein Wörterbuch ausgehändigt werden.
Image of politician Haubner Ursula

Haubner Ursula

BZÖ

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.