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Festsetzung der repräsentativen Erträge für Energiepflanzen 2006
Verordnung vom 23.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachender Rohstoffe je Bundesland bzw. für das gesamte Bundesgebiet fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/23/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 fest, basierend auf EU‑Rechtsgrundlagen (Art. 30 und Art. 153 der EG‑Verordnung Nr. 1973/2004).
  • Für Winterraps werden je nach Bundesland unterschiedliche Ertragswerte (z. B. 2 300 kg/ha im Burgenland, 2 400 kg/ha in Kärnten) festgelegt.
  • Für das gesamte Bundesgebiet werden einheitliche Erträge für Kulturen wie Sommerraps (1 300 – 1 500 kg/ha), Winterweizen (3 800 – 4 000 kg/ha) und andere definiert.
  • Erträge für die Nutzung als Ganzpflanze (z. B. Getreide 9 000 – 10 800 kg/ha, Sojabohne 6 000 – 7 200 kg/ha) werden mit zusätzlichen Volumenangaben in m³/ha angegeben.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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