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Verordnung zur Anerkennung von IMADEC‑Lehrgängen (MBA, LL.M., MLE)
Verordnung vom 29.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erlaubt der IMADEC University in Wien drei private Lehrgänge – einen MBA, einen LL.M. und einen MLE – als Lehrgänge universitären Charakters zu führen und die jeweiligen akademischen Grade zu verleihen. Die Regelung endet am 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/29/2006XXII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 29.08.2006 Außer Kraft ab 31.12.2010
  • Die IMADEC University darf den Lehrgang „IMADEC Executive MBA Program“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Abschluss MBA (Master of Business Administration) verleihen.
  • Die IMADEC University darf den Lehrgang „IMADEC International Master of Laws Program“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Abschluss LL.M. (Master of Laws) verleihen.
  • Die IMADEC University darf den Lehrgang „IMADEC International Master of Law and Economics Program“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Abschluss MLE (Master of Law and Economics) verleihen.
  • Die Verordnung verliert am 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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