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Übertragungsverordnung Hochwasserschutz – ÜV‑HWS
Verordnung vom 13.09.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Durchführung von Förderungsmaßnahmen für den Hochwasserschutz an die Landeshauptleute von Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2006XXII
Umwelt
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf Art. 104 Abs. 2 B‑V‑G, um die Befugnisse zur Durchführung von Hochwasserschutzförderungen an die Landeshauptleute zu übertragen.
  • Die Förderungsmaßnahmen erfolgen nach den Vorgaben des Wasserbautenförderungsgesetzes, das die Grundlagen für Hochwasserschutzprojekte festlegt.
  • Die Landesbehörden müssen die Förderungen nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien von 2004 umsetzen.
  • Zusätzlich gelten die vom Bundesminister erlassenen spezifischen Richtlinien für Hochwasserschutzprojekte an der Donau.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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