<!--[0-->Verordnung über die Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen<!--]-->
Verordnung über die Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 03.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und definiert zusätzliche Lehrveranstaltungen für ein verlängertes Studium im Fach Sozialarbeit.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/3/2006XXII
Bildung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.10.2006
  • Absolvent*innen der Fachhochschul‑Masterstudiengänge mit den Kennzahlen 0271, 0279 und 0281 erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
  • Absolvent*innen des Fachhochschul‑Masterstudiengangs Sozialarbeit dürfen ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium absolvieren.
  • Für das verlängerte Doktoratsstudium müssen bis zu 24 Semesterstunden Grundlagenfächer, bis zu 10 Semesterstunden fachspezifische Methodik‑Fächer und bis zu 10 Semesterstunden Vertiefungsfächer belegt werden.
  • Nach Erfüllung der Voraussetzungen aus § 3 werden die Absolvent*innen des Fachhochschul‑Masterstudiengangs Sozialarbeit für die Fortsetzung des Doktoratsstudiums den Universitäts‑Masterabsolvent*innen gleichgestellt.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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