Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt den Altlastenatlas um neue belastete Standorte und legt deren Prioritätsklassen fest; die Änderungen gelten ab dem 1. November 2006.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2006XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge für Altstandorte, die ab dem 1. November 2006 rechtswirksam sind.
- Im Anhang 3 wird ALTLAST N48 (Sanitätslager Maria Enzersdorf) als saniert eingestuft; die Prioritätsklassifizierung erfolgte ebenfalls am 1. November 2006.
- Die neuen Einträge N58‑N60 (Heferlbach, Putzerei Alaska, Lackfabrik Eisenstädter – Teilbereich Ost) werden mit Prioritätsklasse 2 bzw. 3 klassifiziert und gelten ab dem 1. November 2006.
- Im Anhang 4 wird ALTLAST O6 (Mülldeponie Blankenbach) als gesichert eingestuft; die Einträge O71‑O73 (Christ Lacke, Putzerei Wurm, Tankstelle Stiglechner) erhalten Prioritätsklassen 1‑2 und gelten ebenfalls ab dem 1. November 2006.
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