Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Einfuhr von Heimvögeln aus Nicht‑OIE‑Ländern und regelt unter strengen Auflagen die Einfuhr von bis zu fünf Vögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten, mit Ausnahmen für bestimmte Länder.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/10/2006XXII
Gesundheit
Tiermedizin
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.10.2006
- Einfuhr von lebenden Heimvögeln aus Drittstaaten, die nicht Mitglied der OIE sind, ist komplett verboten.
- Einfuhr von bis zu fünf Heimvögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten ist erlaubt, wenn die EU‑Kommissionsentscheidungen zur aviären Influenza erfüllt und Begleitdokumente vorgelegt werden.
- Ausnahmen gelten für Vögel aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan.
- Erfüllen die Vögel nicht die Anforderungen, müssen sie zurückgeschickt, isoliert oder tierschutzgerecht getötet werden; die Kosten trägt der Eigentümer.
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