<!--[0-->Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an Steuerfahndung und Buchhaltungsagentur (2006)<!--]-->
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an Steuerfahndung und Buchhaltungsagentur (2006)
Verordnung vom 12.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte haushaltsrechtliche Aufgaben an die Steuerfahndung und legt fest, dass diese als anweisendes Organ wirkt; Buchhaltungsaufgaben gehen an die Bundes‑Buchhaltungsagentur. Inkrafttreten ist der 1. März 2007.
Bundesministerium für Finanzen10/12/2006XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.03.2007
  • Die Steuerfahndung wird zu einem anweisenden Organ im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes erklärt.
  • Aufgaben aus §5 Abs.4 des Bundeshaushaltsgesetzes werden an die Steuerfahndung übertragen.
  • Buchhaltungsaufgaben aus §7 des Bundeshaushaltsgesetzes werden der Buchhaltungsagentur des Bundes übertragen.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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