<!--[0-->Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2006/2007)<!--]-->
Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2006/2007)
Verordnung vom 23.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 720 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien, mit einer maximalen Beschäftigungsdauer von 25 Wochen bis spätestens 15. Mai 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/23/2006XXII
Tourismus
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

In Kraft ab 23.10.2006 Außer Kraft ab 30.04.2007
  • Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die gesetzliche Grundlage für befristete Beschäftigungen von Ausländern bildet.
  • Ein Gesamt‑Kontingent von 720 befristeten Arbeitsplätzen für den Wintertourismus wird festgelegt.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2007 enden; Staatsangehörige von Ländern mit EU‑Übergangsbestimmungen erhalten Vorrang.
  • Die Verordnung verliert am 30. April 2007 ihre Gültigkeit.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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