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Änderung der Verordnung über generelle Telekommunikations‑Bewilligungen (2006)
Verordnung vom 02.02.2006

Zusammenfassung

Die 40. Verordnung von 2006 ergänzt die Tabelle für generelle Telekommunikations‑Bewilligungen: ein Datum wird aktualisiert und fünf neue Einträge zu RFID‑Systemen und Kurzstreckenradargeräten hinzugefügt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/2/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

In Kraft ab 02.02.2006
  • Die Verordnung stützt sich auf § 74 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Rechtsgrundlage.
  • Der Eintrag "FSB‑LD052 Funkfernsteuerungsanlagen" wird um das Datum 18.10.2005 erweitert.
  • Fünf neue Zeilen werden in die Tabelle eingefügt: FSB‑LD062 (Kfz‑Kurzstreckenradargerät) sowie FSB‑LD064 bis LD067 für verschiedene RFID‑Systeme, alle mit dem Datum 18.10.2005.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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