Änderung der Verordnung über generelle Telekommunikations‑Bewilligungen (2006)
Verordnung vom 02.02.2006Zusammenfassung
Die 40. Verordnung von 2006 ergänzt die Tabelle für generelle Telekommunikations‑Bewilligungen: ein Datum wird aktualisiert und fünf neue Einträge zu RFID‑Systemen und Kurzstreckenradargeräten hinzugefügt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/2/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.02.2006
- Die Verordnung stützt sich auf § 74 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Rechtsgrundlage.
- Der Eintrag "FSB‑LD052 Funkfernsteuerungsanlagen" wird um das Datum 18.10.2005 erweitert.
- Fünf neue Zeilen werden in die Tabelle eingefügt: FSB‑LD062 (Kfz‑Kurzstreckenradargerät) sowie FSB‑LD064 bis LD067 für verschiedene RFID‑Systeme, alle mit dem Datum 18.10.2005.
Dokumente (PDFs)
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