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Änderung der Universaldienstverordnung: Ungehinderter Zugang zu Rufnummernbereichen
Verordnung vom 24.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 400/2006 ändert die Universaldienstverordnung, indem sie Telekommunikationsanbietern vorschreibt, fast alle Rufnummernbereiche ungehindert anzubieten – ausgenommen öffentliche Netze sowie die Nummern 0800, 0810 und 0820 – sofern die technische Umsetzung möglich ist.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/24/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Telekommunikationsanbieter ungehinderten Zugang zu allen Rufnummernbereichen bieten müssen, außer den öffentlichen Netzen und den Nummern 0800, 0810, 0820.
  • Die Ausnahme von 0800/0810/0820 soll sicherstellen, dass Sonderrufnummern, die häufig für Service- oder Kostenmodelle genutzt werden, nicht unter die Universaldienstpflicht fallen.
  • Der Zusatz „soweit dies technisch möglich ist“ gibt den Anbietern Spielraum, wenn die technische Umsetzung der Vorgabe praktisch nicht machbar sein sollte.
  • Die Regelung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24. Oktober 2006 in Kraft.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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