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Änderung der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) – Versicherungssummen, Informationspflichten & Übergangsregelungen
Verordnung vom 24.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 402/2006 ändert die Reisebürosicherungsverordnung: Vorauszahlungen werden nicht mehr ausdrücklich genannt, Mindestversicherungssummen werden nach Umsatz gestaffelt, neue Informationspflichten für Veranstalter werden eingeführt und Übergangsregelungen für bereits geleistete Vorauszahlungen bis 31.10.2008 festgelegt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/24/2006XXII
Tourismus
Verwaltungsrecht
Verbraucherschutz

Schwerpunkte

In Kraft ab 24.10.2006
  • Die Formulierung "Anzahlungen, Restzahlungen und Vorauszahlungen" wird zu "Anzahlungen und Restzahlungen" geändert, sodass Vorauszahlungen nicht mehr ausdrücklich genannt werden.
  • Die Mindestversicherungssumme wird gestaffelt: bei einem Jahresumsatz bis 110 000 € mindestens 20 000 €, bis 330 000 € mindestens 30 000 €, darüber 8 % des Umsatzes (mindestens 72 600 €). Bei Mitgliedschaft in einer Versicherungsgemeinschaft sind die Summen reduziert.
  • Veranstalter müssen künftig den Sitzstaat, die Art der Absicherung und die Kontaktstelle für den Insolvenzfall angeben; bei fehlender Absicherung ist ein Hinweis auf das Fehlen vorzunehmen.
  • Reiseveranstalter, die bis zum Inkrafttreten der Novelle Vorauszahlungen gemeldet haben, dürfen diese bis zum 31. Oktober 2008 weiterhin entgegennehmen; danach gelten die neuen Regelungen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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