Änderung der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) – Versicherungssummen, Informationspflichten & Übergangsregelungen
Verordnung vom 24.10.2006Zusammenfassung
Die Verordnung 402/2006 ändert die Reisebürosicherungsverordnung: Vorauszahlungen werden nicht mehr ausdrücklich genannt, Mindestversicherungssummen werden nach Umsatz gestaffelt, neue Informationspflichten für Veranstalter werden eingeführt und Übergangsregelungen für bereits geleistete Vorauszahlungen bis 31.10.2008 festgelegt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/24/2006XXII
Tourismus
Verwaltungsrecht
Verbraucherschutz
Schwerpunkte
In Kraft ab 24.10.2006
- Die Formulierung "Anzahlungen, Restzahlungen und Vorauszahlungen" wird zu "Anzahlungen und Restzahlungen" geändert, sodass Vorauszahlungen nicht mehr ausdrücklich genannt werden.
- Die Mindestversicherungssumme wird gestaffelt: bei einem Jahresumsatz bis 110 000 € mindestens 20 000 €, bis 330 000 € mindestens 30 000 €, darüber 8 % des Umsatzes (mindestens 72 600 €). Bei Mitgliedschaft in einer Versicherungsgemeinschaft sind die Summen reduziert.
- Veranstalter müssen künftig den Sitzstaat, die Art der Absicherung und die Kontaktstelle für den Insolvenzfall angeben; bei fehlender Absicherung ist ein Hinweis auf das Fehlen vorzunehmen.
- Reiseveranstalter, die bis zum Inkrafttreten der Novelle Vorauszahlungen gemeldet haben, dürfen diese bis zum 31. Oktober 2008 weiterhin entgegennehmen; danach gelten die neuen Regelungen.
Dokumente (PDFs)
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