Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 regelt die Erhebung einer umfassenden Statistik über den Viehbestand (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) für das Jahr 2006. Landwirte und Gemeinden müssen Daten liefern; die Bundesanstalt Statistik Österreich führt die Erhebung durch und die Regelung endet am 31. Dezember 2007.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/8/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 08.11.2006 Außer Kraft ab 31.12.2007
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 31. Mai 2007 eine Statistik über den Viehbestand 2006 erstellen, um EU‑Vorgaben zu erfüllen.
- Als statistische Einheiten gelten alle landwirtschaftlichen Betriebe, die zum Stichtag Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen halten oder nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen durchgeführt haben.
- Der Stichtag für die Erhebung ist der 1. Dezember 2006; für nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen gilt der Zeitraum 2. Juni 2006 bis 1. Dezember 2006.
- Für Schweine, Schafe und Ziegen erfolgt die Erhebung per Stichprobenerhebung (ca. 7 000 Betriebe), für Rinder per Vollerhebung über Verwaltungsdaten.
Dokumente (PDFs)
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