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Statistik über den Viehbestand 2006
Verordnung vom 08.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 regelt die Erhebung einer umfassenden Statistik über den Viehbestand (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) für das Jahr 2006. Landwirte und Gemeinden müssen Daten liefern; die Bundesanstalt Statistik Österreich führt die Erhebung durch und die Regelung endet am 31. Dezember 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/8/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 08.11.2006 Außer Kraft ab 31.12.2007
  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 31. Mai 2007 eine Statistik über den Viehbestand 2006 erstellen, um EU‑Vorgaben zu erfüllen.
  • Als statistische Einheiten gelten alle landwirtschaftlichen Betriebe, die zum Stichtag Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen halten oder nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen durchgeführt haben.
  • Der Stichtag für die Erhebung ist der 1. Dezember 2006; für nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen gilt der Zeitraum 2. Juni 2006 bis 1. Dezember 2006.
  • Für Schweine, Schafe und Ziegen erfolgt die Erhebung per Stichprobenerhebung (ca. 7 000 Betriebe), für Rinder per Vollerhebung über Verwaltungsdaten.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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