Zusammenfassung
Die Saatgutverordnung 2006 legt Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 fest – u. a. Fristen, Mengen‑ und Kennzeichnungsregeln, Meldepflichten und Autorisationsverfahren für Saatgut.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 ein und definiert damit die grundsätzlichen Ziele und Anwendungsbereiche.
- Fristen für Anträge auf Anerkennung bzw. Zulassung von Feld‑ und Pflanzenbeständen werden festgelegt (z. B. bis 30. September für Winterraps).
- Mengen‑ und Kennzeichnungsregeln für Saatgut je nach Verwendungszweck (Züchtung, Forschung, Ausstellungen, amtliche Prüfungen) werden festgelegt.
- Einfuhr und Verbringung von Saatgut aus Drittstaaten über 2 kg müssen unverzüglich dem Bundesamt für Ernährungssicherheit gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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