Änderung der Verordnung für die Justizanstalt Sonnberg – Flexibilisierung, Ziele und Finanzrahmen
Verordnung vom 10.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.Bundesministerium für Justiz11/10/2006XXIII
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Durch die Aktivierung der Flexibilisierungsklausel wird es der Justizanstalt Sonnberg ermöglicht, bestimmte Vorgaben flexibel anzupassen, wenn sich finanzielle oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
- Die Anstalt soll den Strafvollzug nach dem Strafvollzugsgesetz durchführen und dabei die Qualität des Vollzugs erhöhen, sofern die budgetären Vorgaben eingehalten werden.
- Zu den Schlüsselaufgaben gehören die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und Maßnahmen nach § 23 StGB für gefährliche Rückfallstäter.
- Die Anstalt muss jährlich mindestens 127 750 Hafttage sicherstellen und dabei die Kosten pro Hafttag von maximal 47,60 € nicht überschreiten.
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