Zusammenfassung
Die Verordnung 421/2006 modernisiert die Geschäftsordnung der Gerichte I. und II. Instanz, führt neue Regelungen zur Verhandlungsfreien Zeit ein, vereinheitlicht Berufsbezeichnungen und erweitert elektronische Verfahren.Bundesministerium für Justiz11/13/2006XXIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt die Bezeichnung „Verhandlungsfreie Zeit“ ein, die die bisherige Bezeichnung „Gerichtsferien“ ersetzt und festlegt, dass Urlaubs‑ und Ferienzeiten die Geschäftsverteilung des Gerichts nicht beeinträchtigen.
- Ein neuer Paragraph 34a regelt, dass Eintragungen in die Ediktsdatei von der zuständigen Geschäftsabteilung vorgenommen werden müssen, die dem jeweiligen Entscheidungsorgan zugeordnet ist.
- Für Urteile, die elektronisch erstellt werden, entfällt künftig die Pflicht zur Anbringung von Unterschriftsstempeln und allgemeinen Gerichtssiegeln; sie können bei Bedarf freiwillig ergänzt werden.
- Die Rechte zur Akteneinsicht und zur Anfertigung von Abschriften werden präzisiert; Personen mit einem gesetzlichen Anspruch erhalten Einblick, während in anderen Fällen die Entscheidung des Richters erforderlich ist.
Dokumente (PDFs)
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