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Arbeitnehmerschutzverordnung für das Eisenbahnwesen
Verordnung vom 13.11.2006

Zusammenfassung

Die AVO Verkehr verlangt, dass bei allen Eisenbahngenehmigungen der Arbeitnehmerschutz nachgewiesen wird – inklusive Prüfungen von Sicherheits‑ und Explosionsschutzdokumenten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/13/2006XXIII
Verkehr
Bauwesen
Gesundheit
Arbeitsschutz

Schwerpunkte

In Kraft ab 13.11.2006
  • Bei Genehmigungsverfahren für Eisenbahnbau und -betrieb muss nachgewiesen werden, dass die Arbeitnehmerschutz‑Vorgaben eingehalten werden.
  • Die Nachweise umfassen Prüfungen von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten, Explosionsschutzunterlagen, Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften.
  • Für Betriebsbewilligungen sind Prüfbescheinigungen oder Erklärungen nötig, die ebenfalls die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes bestätigen.
  • Die Prüfbescheinigungen umfassen u. a. die Überprüfung von Prüfbefunden, Kennzeichnungspflichten, Aktualisierung der Dokumente und die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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