Einbeziehung von Lawinenwarnkommissionsmitgliedern in die Zusatz‑Unfallversicherung (2006)
Verordnung vom 14.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 nimmt die Mitglieder der Lawinenwarnkommissionen von Gosau und Obertraun in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf und hebt einen alten Verweis auf eine frühere Verordnung auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/14/2006XXIII
Versicherungswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 14.11.2006
- Die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Gosau werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Obertraun werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Der bisherige Verweis auf § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 404/1987 wird aufgehoben.
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