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Anpassungsfaktor 1,016 und Pensionserhöhung 2007
Verordnung vom 17.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2007 einen Anpassungsfaktor von 1,016 fest und definiert, dass Pensionen bis 1 920 € monatlich mit diesem Faktor erhöht werden, während höhere Pensionen eine Pauschalerhöhung von 30,72 € erhalten. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2007.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/17/2006XXIII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2007 wird auf 1,016 festgelegt.
  • Pensionen bis zu einer monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 1 920 € werden mit dem Faktor 1,016 multipliziert.
  • Pensionen über 1 920 € erhalten eine pauschale Erhöhung von 30,72 € pro Monat.
  • Die Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.
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Haubner Ursula

BZÖ

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Abgeordnete zum Nationalrat
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