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Änderung der Telekommunikationsgebührenverordnung – neue Gebühren für Breitband‑ und private Mobilfunksysteme
Verordnung vom 21.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 438/2006 ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, hebt die alte Mobilfunk‑Gebührenverordnung auf und führt neue monatliche Frequenznutzungs‑ sowie Zuteilungsgebühren für Breitband‑Wireless‑Access‑ und private GSM‑Systeme ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/21/2006XXIII
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt am 21. November 2006 in Kraft und hebt gleichzeitig die ältere Gebührenverordnung‑Mobilfunk auf.
  • Für Breitband‑Wireless‑Access‑Systeme werden neue monatliche Frequenznutzungsgebühren eingeführt, gestaffelt nach Frequenzbereich (450‑870 MHz, 870‑2500 MHz, >2500 MHz) und Einsatzgebiet (lokal, bundesweit, sonstiges).
  • Für ausschließlich betriebsinterne oder private GSM‑Mobilfunksysteme werden gesonderte Frequenznutzungsgebühren pro 200 kHz festgelegt, ebenfalls differenziert nach Einsatzgebiet.
  • Eine neue Frequenzzuteilungsgebühr wird für die Vergabe von Frequenzblöcken (je 25 kHz) eingeführt, mit gestaffelten Beträgen je nach Einsatzgebiet.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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