<!--[0-->Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2007<!--]-->
Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2007
Verordnung vom 22.11.2006

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2007 legt für jedes Bundesland Obergrenzen für die Beschäftigung von Ausländern fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2006XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine konkrete Obergrenze für die Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2007 fest.
  • Die Regelung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und endet am 31. Dezember 2007.
  • Burgenland darf maximal 3 100 ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, während Wien bis zu 66 000 zulässt.
  • Die Zahlen für die übrigen Bundesländer liegen zwischen 7 000 (Kärnten) und 28 500 (Oberösterreich).
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.