<!--[0-->Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)<!--]-->
Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 482/2006 erweitert den elektronischen Rechtsverkehr: Sie erlaubt digitale Eingaben und Beilagen, legt technische Standards fest, verlangt verschlüsselte Übertragungen und digitale Signaturen sowie besondere Regeln für das Firmenbuchverfahren.
Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Alle Eingaben und Beilagen können nun nach den technischen Vorgaben der Verordnung elektronisch eingereicht werden.
  • Elektronische Auszüge aus Firmenbuch‑ und Grundbuchdaten müssen mit einer Justiz‑Signatur versehen werden, um ihre Echtheit zu garantieren.
  • Wenn ein Nutzer mehrere Übermittlungsstellen nutzt, muss die Zustellung über die zuletzt beauftragte Stelle erfolgen.
  • Das Justizministerium veröffentlicht technische Spezifikationen und zulässige Datenformate auf der Website www.edikte.justiz.gv.at.
Image of politician Gastinger Karin, Mag.

Gastinger Karin, Mag.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.