Zusammenfassung
Die Verordnung 482/2006 erweitert den elektronischen Rechtsverkehr: Sie erlaubt digitale Eingaben und Beilagen, legt technische Standards fest, verlangt verschlüsselte Übertragungen und digitale Signaturen sowie besondere Regeln für das Firmenbuchverfahren.Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Alle Eingaben und Beilagen können nun nach den technischen Vorgaben der Verordnung elektronisch eingereicht werden.
- Elektronische Auszüge aus Firmenbuch‑ und Grundbuchdaten müssen mit einer Justiz‑Signatur versehen werden, um ihre Echtheit zu garantieren.
- Wenn ein Nutzer mehrere Übermittlungsstellen nutzt, muss die Zustellung über die zuletzt beauftragte Stelle erfolgen.
- Das Justizministerium veröffentlicht technische Spezifikationen und zulässige Datenformate auf der Website www.edikte.justiz.gv.at.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.