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Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwält*innen für lange Verfahren (2004)
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2004 insgesamt 525 382,25 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz12/18/2006XXIII
Justiz
Finanzen
Rechtswesen

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt nach § 47 Abs. 5 RAO eine gesonderte Pauschalvergütung für lange Verfahren.
  • Die Vergütung gilt für Rechtsanwält*innen, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
  • Nur Verfahren, die als überdurchschnittlich lang nach § 16 Abs. 4 RAO eingestuft sind, erhalten die Pauschalvergütung.
  • Der festgesetzte Gesamtbetrag für das Jahr 2004 beträgt 525 382,25 Euro.
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Gastinger Karin, Mag.

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