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Änderung von § 17 MeldeV: Jahreszahl‑Korrektur und Inkrafttretens‑Datum
Verordnung vom 18.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 486/2006 korrigiert in § 17 Abs. 5 das Jahr auf 2007 und fügt einen neuen Absatz 6 ein, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2007 festlegt.
Bundesministerium für Inneres12/18/2006XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2007
  • Das Jahr im Absatz 5 von § 17 wird von 2006 auf 2007 geändert.
  • Ein neuer Absatz 6 wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderten Bestimmungen am 1. Jänner 2007 in Kraft treten.
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Prokop Liese

Ohne Klub

Bundesministerin für Inneres
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