Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Frist, innerhalb derer bestimmte Meldungen zu erfolgen haben, wird von 30 auf 20 Tage verkürzt.
- Das Geschlecht des Tieres muss künftig angegeben werden.
- Bei Zu‑ und Abgängen von Tieren sind Datum, Kennnummer des Betriebs sowie Name und vollständige Anschrift des vorherigen bzw. neuen Halters anzugeben.
- Für Tiere, die nach dem 31. Dezember 2006 geboren werden, muss die Ohrmarkennummer der Mutter angegeben werden.
Dokumente (PDFs)
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