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Fischseuchenverordnung 2005 – Regelungen zur Bekämpfung von VHS, IHN und ISA
Verordnung vom 07.02.2006

Zusammenfassung

Die Fischseuchenverordnung 2005 regelt den Umgang mit meldepflichtigen Fischseuchen (VHS, IHN, ISA), legt fest, welche Fische und Anlagen darunter fallen, und definiert umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung, darunter Sperren von Betrieben und spezielle Vorgaben bei einem ISA‑Ausbruch.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/7/2006XXII
Umwelt
Fischerei
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle lebenden Fische jeder Entwicklungsstufe aus Zuchtbetrieben, wenn sie für die genannten Seuchen empfänglich sind, sowie für Betriebe und Anlagen, in denen diese Fische gehalten werden.
  • Als meldepflichtige Fischseuchen werden die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) und die Infektiöse Anämie der Salmoniden (ISA) definiert.
  • Bei Auftreten einer meldepflichtigen Seuche finden die im Tierseuchengesetz festgelegten Bestimmungen Anwendung, darunter zahlreiche Paragraphen zu Meldungen, Kontrollen und Maßnahmen.
  • Beim Transport von Fischen darf das mitgeführte Wasser nicht auslaufen; es muss bei Bedarf in einer geeigneten Anlage erneuert werden, um eine Krankheitsübertragung zu verhindern.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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