Änderung der Getreide‑Interventionsverordnung 2004 (Gebühren & Kontaminantentest)
Verordnung vom 08.02.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: Der Verwaltungsbetrag steigt auf 25 Euro, ein Pauschalbetrag von 75 Euro wird für Rücktritte eingeführt und ein neuer § 8a regelt Kontaminanten‑Tests und Gegenproben.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Betrag für Verwaltungsaufwand bei Getreideinterventionen wird von 15 Euro auf 25 Euro erhöht.
- Ein Pauschalbetrag von 75 Euro wird für Anbieter festgelegt, die nach Ausstellung des EKSS vom Vertrag zurücktreten oder die Liefermenge reduzieren.
- Ein neuer § 8a regelt Laboruntersuchungen auf Kontaminanten, erlaubt Gegenproben und schreibt vor, dass die AMA innerhalb von acht Arbeitstagen über die Absicht einer Gegenprobe informiert wird.
Dokumente (PDFs)
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