Zusammenfassung
Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert das Messkonzept um weitere Schadstoffe, darunter Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
- Für jedes Bundesland wird eine Mindestanzahl an Messstellen festgelegt, die in Tabelle 1 detailliert aufgeführt ist.
- Ab dem 1. Jänner 2005 bzw. 2008 müssen Städte mit über 90 000 bzw. 45 000 Einwohnern PM2,5‑Messungen durchführen.
- Ein neuer Paragraph (32a) verpflichtet die Messung von bestimmten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen an mindestens einer städtischen Messstelle in Linz.
Dokumente (PDFs)
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