<!--[0-->Änderung der Messkonzept‑Verordnung zum Immissionsschutzgesetz – Luft<!--]-->
Änderung der Messkonzept‑Verordnung zum Immissionsschutzgesetz – Luft
Verordnung vom 21.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 500/2006 erweitert das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft, legt neue Mindestzahlen an Messstellen pro Bundesland fest und definiert zusätzliche Schadstoffe wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die künftig gemessen werden müssen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2006XXIII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert das Messkonzept um weitere Schadstoffe, darunter Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
  • Für jedes Bundesland wird eine Mindestanzahl an Messstellen festgelegt, die in Tabelle 1 detailliert aufgeführt ist.
  • Ab dem 1. Jänner 2005 bzw. 2008 müssen Städte mit über 90 000 bzw. 45 000 Einwohnern PM2,5‑Messungen durchführen.
  • Ein neuer Paragraph (32a) verpflichtet die Messung von bestimmten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen an mindestens einer städtischen Messstelle in Linz.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.