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Änderung der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung – Anhangsergänzung
Verordnung vom 22.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt den Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung um viele neue Einträge mit Kennnummern, Ausgabedaten und Notifikationsnummern. Sie beruft sich auf § 4 des FTEG und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2006XXIII
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).
  • Der Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung wird um zahlreiche neue Einträge aus verschiedenen Kategorien (z. B. Amateurfunk, Diverse Funknetze, Flugfunk) erweitert.
  • Jeder neue Eintrag enthält eine eindeutige Kennnummer (z. B. FSB‑QQ001), ein Ausgabedatum und eine Notifikationsnummer, die für Lizenzierung und Registrierung relevant sind.
  • Die Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II am 22.12.2006 in Kraft.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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