Mitwirkung von Gemeindebediensteten bei der Einheitsbewertung für das Finanzamt Graz‑Umgebung
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht es Bediensteten der Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Pirka, Seiersberg, Werndorf, Wundschuh und Zettling, für das Finanzamt Graz‑Umgebung bei der Einheitsbewertung von Grund- und Betriebsgrundstücken mitzuwirken. Die Regelung gilt vom 27. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2008.Bundesministerium für Finanzen12/27/2006XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.12.2006 Außer Kraft ab 31.12.2008
- Die Verordnung wird auf Grundlage von § 80a Bewertungsgesetz erlassen und erlaubt den Gemeinden, ihre Bediensteten in das Finanzamt einzubinden.
- Bedienstete der genannten Gemeinden unterstützen das Finanzamt bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grund‑ und Betriebsgrundstücke.
- Die Mitwirkung ist auf Wirtschaftseinheiten beschränkt, die vollständig im Gebiet der jeweiligen Gemeinde liegen.
- Ausgenommen von der Mitwirkung sind übersteigende Wohnungswerte und Grundstücke, die bereits als land‑ und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet wurden.
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