Zusammenfassung
Die BTB‑V regelt Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern, legt Zuständigkeiten fest und definiert Schutzzonen sowie Überwachungszonen, die bei Verdacht oder Ausbruch aktiviert werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/27/2006XXIII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Wiederkäuer, bei Verdacht oder bestätigtem Ausbruch der Blauzungenkrankheit.
- Bei Verdacht muss der amtliche Tierarzt sofort Tierzählungen durchführen, Vektor‑Gefahren prüfen und klinische Untersuchungen anordnen.
- Wird ein Ausbruch bestätigt, wird eine Sperrzone von 20 km Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet; in dieser Zone können Tiere getötet und Kadaver entsorgt werden.
- Die Bundesministerin muss nach Bestätigung sofort eine Schutzzone (mind. 100 km) und daneben eine Überwachungszone (weitere 50 km) festlegen.
Dokumente (PDFs)
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