Änderung der Verordnung zur Justizanstalt Sonnberg – Flexibilisierungsklausel
Verordnung vom 27.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regelungen zur Justizanstalt Sonnberg: Sie legt den Projektzeitraum fest, überträgt das Projektprogramm von 2006 auf 2007, verlängert ein Enddatum bis 2008 und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2007 gelten.Bundesministerium für Justiz12/27/2006XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Projektzeitraum der Justizanstalt Sonnberg beginnt am 1. Jänner 2004 und endet am 31. Dezember 2007.
- Das für das Finanzjahr 2006 festgelegte Projektprogramm gilt zusätzlich auch für das Jahr 2007.
- Das Enddatum in § 11 wird von 31. Dezember 2007 auf den 31. Dezember 2008 geändert.
- § 16 erhält einen neuen Absatz (2), der festlegt, dass die geänderten §§ 2, 4 und 11 ab dem 1. Jänner 2007 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.