Befristete Beschäftigung von Ausländern im Salzburger Wintertourismus (2007)
Verordnung vom 29.12.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus fest. Die Bewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2007 enden. EU‑Staatsangehörige mit Übergangsbestimmungen erhalten Vorrang.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/29/2006XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2007 Außer Kraft ab 30.04.2007
- Ein Kontingent von 90 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Salzburger Wintertourismus wird festgelegt.
- Weitere Beschäftigungsbewilligungen können erteilt werden, solange das Gesamtkontingent nicht überschritten wird; jede Bewilligung darf maximal 24 Wochen dauern und muss vor dem 15. Mai 2007 enden.
- Staatsangehörige der EU‑Staaten, die noch den Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, erhalten bei der Vergabe Vorrang.
- Die Verordnung verliert am 30. April 2007 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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